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NoVA: Was sich ändert

Ab 1. Jänner 2020 wird das WLTP-Messverfahren zur NoVA-Berechnung herangezogen.

Ab kommendem Jahr wird sich bei der Steuerbelastung für Autofahrer einiges ändern. Grundlage für die Berechnung der NoVA neu (Normverbrauchsabgabe) ist nicht wie bisher der Normverbrauch nach NEFZ-Zyklus, sondern der Normverbrauch nach dem WLTPMessverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure).

Bei dem nunmehr anzuwendenden WLTP-Messverfahren werden Verbrauch und CO2-Ausstoß anhand realitätsnäherer Messzyklen ermittelt und fallen daher höher aus als im bisherigen NEFZ-Verfahren. Dies hätte einen Anstieg der NoVA um bis zu 25 Prozent zur Folge. Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Autofahrer zu vermeiden, wurde nun die NoVA-Berechnung auf neue Beine gestellt (siehe Kasten). Von dieser neuen Formel sollen vor allem verbrauchsarme Fahrzeuge profitieren.

Die Neuerungen bei der NoVA betreffen ausschließlich Kfz bis 3,5 t und Krafträder, die nach dem 31. Dezember 2019 erstmals in Österreich zum Verkehr zugelassen werden. Schnellentschlossene können mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages vor dem 1. Dezember 2019 und einer Auslieferung vor dem 1. Juni 2020 wählen, ob die NoVA nach der alten oder der neuen Berechnungsmethode ermittelt werden soll.

Da die NoVA unter Heranziehung des CO2-Ausstoßes ermittelt wird, wird es bei leistungsschwachen Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß zu Ersparnissen kommen. Befreit von der NoVA-Abgabe sind künftig Menschen mit Behinderung sowie Besitzer von Elektoautos, nicht aber von Hybridfahrzeugen.

Motorbezogene Versicherungssteuer. Auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es bei Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020 zu einer Änderung der Berechnungsmethode: Während bisher ausschließlich die Motorleistung zur Berechnung berücksichtigt wurde, wird künftig auch der CO2-Ausstoß herangezogen. Wie bei der NoVA wird es auch hier für leistungsschwache Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß günstiger.

Nähere Auskünfte dazu gibt die ARBÖ-Rechtsabteilung, per Mail an recht(at)arboe.at.